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INCOTERMS
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INCOTERMS 2000
Beschreibungen
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Allgemeine Informationen
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INCOTERMS = International Commercial Terms.
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Herausgegeben durch die internationale Handelskammer,
Paris.
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Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2000
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Einheitliche internationale Regeln für die Auslegung
handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.
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Es wird angestrebt, dass die INCOTERMS auch im nationalen
Handel vermehrt eingesetzt werden.
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Kein internationales Gesetz! Sie werden nur gültig
wenn Sie im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.
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Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen
vor.
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Die Verwendung der INCOTERMS-Version muss im Kaufvertrag
explizit aufgeführt werden.
Es können auch alte Versionen, z.B. von 1990 oder 1980 zugrunde
gelgt werden.
Beispiel: € 500,-- CIF Rio de Janeiro (INCOTERMS
2000)
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Die INCOTERMS gelten nur für Waren (die körperlich
anzufassen und transportierbar sind) und können nicht für Dienstleistungen,
Lizenzen oder Software verwendet werden.
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Was regeln die INCOTERMS?
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Sie regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers
und des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt.
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Eine Ware muss aufgrund des Abschluss eines Kaufvertrages
vom Versandort V zum gewünschten Bestimmungsort B geliefert werden.
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Der Lieferungsprozess kann in zwei Transporte geteilt
werden:
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Für die Wegstrecke V => Ü ist der Verkäufer
zuständig
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Für die Wegstrecke Ü => B ist der Käufer
zuständig
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Wo sich der Übergabepunkt befindet wird mit Hilfe
der Wahl der INCOTERM-Klausel definiert.
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Hauptfunktionen der INCOTERMS:
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Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
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Wer Übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden
Wegstrecken
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Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B. Gefahrenübergang)
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Nebenfunktionen der INCOTERMS:
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Warendokumente:
Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen.
Wer trägt die Kosten hierfür?
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Transportdokumente:
Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten
hierfür?
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Versicherung:
Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt
die Kosten hierfür?
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Information:
Wer muss den anderen Partnern mit welchen Informationen zu welchem
Zeitpunkt versorgen. (z.B. Info darüber welches Hafenbecken im Übergabeort
angefahren worden ist)
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Warenprüfung:
Wer muss die Warenprüfung durchführen und wer muss diese Prüfung
bezahlen.
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Verpackung:
Wie muss die Ware verpackt werden. Wer bezahlt den Verpackungsprozess
und die Verpackungsmaterialien.
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Was regeln die INCOTERMS nicht und muss im Kaufvertrag
separat definiert werden?
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Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand.
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Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang).
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Folgen von Verstößen gegen die INCOTERMS-Verpflichtungen.
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Haftungsausschlüsse.
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Ersatzlieferungen.
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