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INCOTERMS

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INCOTERMS 2000
Beschreibungen

 

Allgemeine Informationen

 

INCOTERMS = International Commercial Terms.

Herausgegeben durch die internationale Handelskammer, Paris.

Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2000

Einheitliche internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.

Es wird angestrebt, dass die INCOTERMS auch im nationalen Handel vermehrt eingesetzt werden.

Kein internationales Gesetz! Sie werden nur gültig wenn Sie im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.

Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.

Die Verwendung der INCOTERMS-Version muss im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden.
Es können auch alte Versionen, z.B. von 1990 oder 1980 zugrunde gelgt werden.
Beispiel:  € 500,--  CIF Rio de Janeiro (INCOTERMS 2000)

Die INCOTERMS gelten nur für Waren (die körperlich anzufassen und transportierbar sind) und können nicht für Dienstleistungen, Lizenzen oder Software verwendet werden.

 

Was regeln die INCOTERMS?

 

Sie regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt. 

 

Eine Ware muss aufgrund des Abschluss eines Kaufvertrages vom Versandort V zum gewünschten Bestimmungsort B geliefert werden.

Der Lieferungsprozess kann in zwei Transporte geteilt werden:
-    Für die Wegstrecke V => Ü  ist der Verkäufer zuständig
-    Für die Wegstrecke Ü => B ist der Käufer zuständig

Wo sich der Übergabepunkt befindet wird mit Hilfe der Wahl der INCOTERM-Klausel definiert.

 

Hauptfunktionen der INCOTERMS:

Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer

Wer Übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden Wegstrecken

Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B. Gefahrenübergang)

Nebenfunktionen der INCOTERMS:

Warendokumente:
Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen. Wer trägt die Kosten hierfür?

Transportdokumente:
Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?

Versicherung:
Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt die Kosten hierfür?

Information:
Wer muss den anderen Partnern mit welchen Informationen zu welchem Zeitpunkt versorgen. (z.B. Info darüber welches Hafenbecken im Übergabeort angefahren worden ist)

Warenprüfung:
Wer muss die Warenprüfung durchführen und wer muss diese Prüfung bezahlen.

Verpackung:
Wie muss die Ware verpackt werden. Wer bezahlt den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien.

 

Was regeln die INCOTERMS nicht und muss im Kaufvertrag separat definiert werden?

Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand.

Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang).

Folgen von Verstößen gegen die INCOTERMS-Verpflichtungen.

Haftungsausschlüsse.

Ersatzlieferungen.

 

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