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C-Gruppe; Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt: Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag für den Haupttransport abzuschließen (=> Fracht zum Bestimmungshafen ist im Kaufpreis enthalten). Er trägt allerdings nicht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware oder zusätzlicher Kosten, die auf Ereignisse nach dem Überschreiten der Ware der Schiffsreling im Verschiffungshafen zurückzuführen sind. CFR: cost and freight (...named port of destination) ó Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen) Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport
Formalitäten / Lizenzen Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr beschaffen. Er hat die zur Ausführung der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen. Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen Zollformalitäten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer) durchzuführen.
Lieferung Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag um die Ware zum vom Käufer benannten Bestimmungshafen zu transportieren.
Risiko-/Gefahrenübergang Der Verkäufer trägt die Gefahr / das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware bis diese die Schiffsreling im Verschiffungshafen überschritten hat. Danach trägt der Käufer alle Gefahren / Risiken des verbleibenden Transports bis zum Bestimmungsort.
Kostenteilung Verkäufer:
Käufer:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung im Bestimmungshafen auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln.
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität der Waren durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen). Ist nichts anderslautende vereinbart, muss der Käufer die Kosten von
Warenkontrollen vor der Verladung im Verschiffungshafen tragen.
sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
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