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D-Gruppe; Ankunftsklausel: Die gesamten Transportkosten und das Risiko bis zum definierten Ort im Bestimmungsland werden vom Verkäufer getragen DDP: delivered duty paid (...named place of destination) ó geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort) Diese Klausel stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar. Auch die Einfuhrabwicklung wird durch den Verkäufer durchgeführt. Transportart: gültig für alle Transportarten
Formalitäten / Lizenzen Der Verkäufer beschafft alle für die Aus- und Einfuhr notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie alle Dokumente die erforderlich sind um die Ware dem Käufer zur Verfügung zu stellen, auf eigene Gefahr (Risiko) und Kosten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer). Der Käufer muss auf Verlangen des Verkäufers sowie auf dessen Kosten und Gefahr (Risiko) jede Hilfe die zur Durchführung der Abwicklung erforderlich ist (insb. bei den Zollabwicklungen) leisten.
Lieferung Der Verkäufer muss dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware an benannter Stelle des benannten Bestimmungsort im Einfuhrland zum vereinbarten Zeitpunkt (Frist) unentladen zur Verfügung stellen (eindeutig formuliert seit der INCOTERMS 2000-Version).
Risiko-/Gefahrenübergang Der Verkäufer trägt die Gefahr / das Risiko des Verlustes bis die Ware am benannten Bestimmungsort geliefert worden ist. Danach geht die Gefahr / das Risiko auf den Käufer über.
Kostenteilung Verkäufer:
Käufer:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Verkäufer muss dem Käufer den Auslieferungsauftrag und/oder das übliche Transportdokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln.
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität der Waren durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen). Ist nichts anderslautende vereinbart, muss der Käufer die Kosten von
Warenkontrollen vor der Verladung im Verschiffungshafen tragen.
sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Aus- und Einfuhr- Formalitäten beschaffen. Der Käufer muss hierbei auf Aufforderung von und zu Lasten des Verkäufers behilflich sein.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
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