|
|
|
|
Home Wörterbuch Jobbörse Lexikon Planungsdaten ClipArts Logistik-Scout INCOTERMS Imprint & More
|
D-Gruppe; Ankunftsklausel: Die gesamten Transportkosten und das Risiko bis zum definierten Ort im Bestimmungsland werden vom Verkäufer getragen DDU: delivered duty unpaid (...named place of destination) ó geliefert unverzollt (...benannter Bestimmungsort) Transportart: gültig für alle Transportarten
Formalitäten / Lizenzen Der Verkäufer beschafft alle für die Ausfuhr notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie alle Dokumente die erforderlich sind um die Ware dem Käufer zur Verfügung zu stellen, auf eigene Gefahr (Risiko) und Kosten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer). Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen und den Weitertransport zu organisieren.
Lieferung Der Verkäufer muss dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware an benannter Stelle des benannten Bestimmungsort im Einfuhrland zum vereinbarten Zeitpunkt (Frist) unentladen zur Verfügung stellen (eindeutig formuliert seit der INCOTERMS 2000-Version).
Risiko-/Gefahrenübergang Der Verkäufer trägt die Gefahr / das Risiko des Verlustes bis die Ware am benannten Bestimmungsort geliefert worden ist. Danach geht die Gefahr / das Risiko auf den Käufer über.
Kostenteilung Verkäufer:
Käufer:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Verkäufer muss dem Käufer den Auslieferungsauftrag und/oder das übliche Transportdokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln.
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität der Waren durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen). Ist nichts anderslautende vereinbart, muss der Käufer die Kosten von
Warenkontrollen vor der Verladung im Verschiffungshafen tragen.
sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Einfuhr-Formalitäten der zur Verfügung stellen.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
|