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E-Gruppe; Abholklausel: Käufer trägt Kosten und Risiko des gesamten Transports, einschließlich der Zölle. EXW: ab Werk (...benannter Ort) - ex works (...named place) Transportart: gültig für alle Transportarten
Formalitäten / Lizenzen Sämtliche Formalitäten für die Aus- und Einfuhr (Bewilligungen/ Zollabwicklungen) der Waren werden durch den Käufer durchgeführt. Lieferung Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren zum vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt auf seinem Werksgelände zur Verfügung. Die Beladung des vom Käufer
bereitgestellten Transportmittels ist keine Pflicht des Verkäufers (eindeutig
formuliert seit der INCOTERMS 2000-Version)! Risiko-/Gefahrenübergang Der Käufer übernimmt alle Gefahren (Risiko) des Verlustes oder der Beschädigung der Waren, ab der Übernahme der Waren beim Verkäufer. Kostenteilung Der Käufer trägt alle Kosten nach der Bereitstellung der Waren auf dem Werksgelände des Verkäufers. Hierzu gehören:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Käufer muss dem Verkäufer die Warenübernahme bestätigen. Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der
Übergabe der Waren an den Käufer durchführen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen). sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
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