|
|
|
|
Home Wörterbuch Jobbörse Lexikon Planungsdaten ClipArts Logistik-Scout INCOTERMS Imprint & More
|
F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. FAS: free alongside ship (...named port of shipment) ó frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen) Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport
Formalitäten / Lizenzen Verkäufer: Auf Verlangen des Käufer und auf dessen Kosten und Gefahr (Risiko) dem Käufer bei der Beschaffung aller für die Ausfuhr notwendigen Papiere zu unterstützen. Käufer: Auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Aus- und Einfuhr der Waren zu organisieren (ggf. auch den Transport durch Drittländer).
Lieferung Der Verkäufer muss zum vereinbarten Zeitpunkt die Ware am vom Käufer genannten Ladeplatz des genannten Verschiffungshafen anliefern.
Risiko-/Gefahrenübergang Der Risiko-/ Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer ist vollzogen, wenn die Ware gemäß Kapitel "Lieferung" als geliefert gilt.
Kostenteilung Verkäufer:
Käufer:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln (DFÜ).
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der
Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen).
sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr bei der Erstellung aller zusätzlichen für die Abwicklung erforderlichen Dokumente unterstützen.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
|