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INCOTERMS

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INCOTERM-Klausel: FCA

F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt:

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben.

FCA: free carrier (...named place) ó frei Frachtführer (...benannter Ort)

Transportart: gültig für alle Transportarten, wurde insbesondere für den Container-Transport eingeführt.

 

Formalitäten / Lizenzen

Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr beschaffen. Er hat die zur Ausführung der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen.

Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen  Zollformalitäten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer) durchzuführen.

 

Lieferung

Der Verkäufer hat die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer, am benannten Übergabepunkt zu übergeben. Zu diesem Zeitpunkt hat er seine Lieferverpflichtung erfüllt.

Die Lieferung an den Frachtführer ist erfüllt: (Änderung bei den INCOTERMS 2000!)

Übergabeort auf dem Werksgelände des Verkäufers:
Das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel muss mit der Ware (zu Lasten des Verkäufers) beladen werden.
Übergabeort außerhalb des Werksgeländes des Verkäufers:
Die Ware muss vom Verkäufer unentladen zur Verfügung gestellt werden. Entladung zu Lasten des Käufers.

 

Risiko-/Gefahrenübergang

Der Risiko-/ Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer ist vollzogen, wenn die Ware gemäß Kapitel "Lieferung" als geliefert gilt.

 

Kostenteilung

Verkäufer: 

Alle Kosten bis die Ware als übergeben gilt.
Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Ausfuhr der Waren notwendig sind.

Käufer:

Alle Kosten, die nach dem Übergang der Ware auf den Käufer anfallen.
Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr der Waren sowie den Transport durch Drittländer notwendig sind.

 

Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten

Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln.

 

Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung

Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist zu Kennzeichnen.

 

sonstige Verpflichtungen:

Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.

 

Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000

 

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