Home

Wörterbuch

Jobbörse

Lexikon

Planungsdaten

ClipArts

Logistik-Scout

INCOTERMS

Imprint & More

 

 

 

 


INCOTERM-Klausel: FOB

F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt:

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben.

FOB: free on board (...named port of shipment) ó frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen)

Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport 

 

Formalitäten / Lizenzen

Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr beschaffen. Er hat die zur Ausführung der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen.

Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen  Zollformalitäten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer) durchzuführen.

 

Lieferung

Der Verkäufer hat die Ware an Bord des vom Käufer genannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.

 

Risiko-/Gefahrenübergang

Der Verkäufer trägt alle Gefahren (Risiken) des Verlustes oder der Beschädigung der Ware, bis die Schiffsreling des benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen überschritten wurde. Danach trägt diese Gefahren der Käufer.

Kostenteilung

Verkäufer:

Alle Kosten die entstehen bis die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Ausfuhr notwendig sind.

Käufer:

Alle Kosten die entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr notwendig sind (auch für den Transport durch Drittländer).

 

Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten

Der Verkäufer muss dem Käufer das Dokument zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln. Ist dieses Dokument nicht das Transportdokument, hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Kosten und Risiko weitere Dokumente die für die Abwicklung erforderlich sind auszustellen.

 

Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung

Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist zu Kennzeichnen.

 

sonstige Verpflichtungen:

Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.

 

Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000

 

Logistik Pro wird durch die Logistik-Beratung Dr. Hoffmann erstellt und betreut. All Rights Reserved.
Haben Sie Anmerkungen zu diesem Service? Dann mailen Sie bitte an: mail@dr-hoffmann.de.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte von Logistik Pro übernommen.