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F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. FOB: free on board (...named port of shipment) ó frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen) Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport
Formalitäten / Lizenzen Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr beschaffen. Er hat die zur Ausführung der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen. Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen Zollformalitäten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer) durchzuführen.
Lieferung Der Verkäufer hat die Ware an Bord des vom Käufer genannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
Risiko-/Gefahrenübergang Der Verkäufer trägt alle Gefahren (Risiken) des Verlustes oder der Beschädigung der Ware, bis die Schiffsreling des benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen überschritten wurde. Danach trägt diese Gefahren der Käufer. Kostenteilung Verkäufer:
Käufer:
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten Der Verkäufer muss dem Käufer das Dokument zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln. Ist dieses Dokument nicht das Transportdokument, hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Kosten und Risiko weitere Dokumente die für die Abwicklung erforderlich sind auszustellen.
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der
Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen,
Wiegen, Zählen).
sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.
Alle Angaben in Anlehnung der ICC INCOTERMS 2000 |
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