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INCOTERMS 2000
Wichtige Änderungen / Anpassungen der INCOTERMS 2000 gegenüber der 1990-Version


Wichtige Änderungen:

 

Von Änderungen einer Klausel wird gesprochen, wenn sich Verpflichtungen gegenüber der INCOTERM-Version von 1990 geändert haben.

Bei der FAS- und der DEQ-Klausel wurden die Zollfreimachung und die Zollzahlung den jeweiligem Vertragspartner in seinem Land auferlegt.

Bei der FCA-Klausel haben sich die Be- und Entladepflichten in Abhängigkeit vom Übergabeort geändert.

 

 

Wichtige Anpassungen:

 

Anpassungen sind neue Regelungen innerhalb der INCOTERM-Klauseln, die z.B. die heutigen technischen Möglichkeiten berücksichtigen (Einsatz von Datenfernübertragungen)

Bei den Klauseln EXW, DAF, DDU und DDP wird jetzt eindeutig geregelt, dass die Ware nicht durch den Verkäufer bzw. auf Kosten des Verkäufers am Übergabepunkt auf das vom Käufer zu organisierende Transportmittel beladen werden muss.

 

 

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