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Lexikon - Logistik    Buchstabe A - E


  • Abholung: Verladung


  • Abholdatum/ -zeit: Datum/Zeit an dem die Abholung/Verladung durchgeführt wurde.


  • Abholtermin/ -zeit: Vom Versender vorgegebener Termin/Zeit an dem die Abholung/Verladung erfolgen soll.


  • Abladestelle: Z.B. Tor oder Rampe im Empfängerwerk an die die Güter angeliefert werden sollen.


  • Absender: Ist der direkte Auftraggeber des Frachtführers.


  • Anlieferdatum/ -zeit: Datum/Zeit an dem die Anlieferung erfolgt ist.


  • Anliefertermin/ -zeit: Vom Versender vorgegebener Termin/Zeit an dem die Anlieferung erfolgen soll.


  • Artikel: Warenmenge die einer eindeutigen Identifizierungsnummer (z.B. Artikel-, Teile-, Sachnummer) zugeordnet ist.


  • Äußere Verpackung: Fasst die Liefereinheit mit Hilfe von Verpackungsmaterial zusammen.


  • Beförderungsvertrag: Frachtvertrag


  • Behälter: Feste Verpackung zum Befüllen, z.B.: KLT, Gitterbox.


  • Beiladespediteur: Vom Beiladespediteur gesammelte Güter werden dem Sammelgutverkehr eines anderen Spediteurs zugeführt.


  • Beipack: Zu einer Liefereinheit mit einer Sachnummer wird ein weiterer Artikel (Musterteil, Teile in Plastiktüte) beigepackt.


  • Beladeliste: Anweisung an den Belader der Transporteinheit, um eine Optimierung des Laderaums zu erreichen, bzw. um die Entladung bei mehreren Entladestellen zu erleichtern.


  • Bestimmungsort: zusätzliche Ortsangabe zu den in den Transportpapieren benannten Empfänger, an der die Güter abzuladen sind, z.B. Zweigstelle oder Dienstleister.


  • Bordero: Dokument in der Automobilindustrie über alle Einzelsendungen (Speditionsauftrag) die in einer Sammelladung von einem Spediteur an einem Empfänger (OEM) verladen wurde.


  • Dekonsolidierungszentrum: Gütersendungen von einem Konsolidierungszentrum werden vereinnahmt, gelagert/gepuffert, ggf. umgepackt sowie nach dem Abruf des Empfängers ausgelagert.


  • Detaillierte Ladeliste: nach Vorgaben des Warenempfängers/Versenders vom Spediteur angefertigte Ladeanweisung an den Fahrer eines Lkws mit definierter Folge der anzufahrenden Entladestellen und detaillierte Warenpositionen. Die detaillierte Ladeliste ersetzt mit Ausnahme von Gefahrgutdokumenten und des Frachtbriefs alle übrigen Transportbelege.


  • DFÜ-Warenbegleitschein (VDA-4912): Standard Lieferschein auf Papier für Ware einer Sendung die dem Empfänger vom Verkäufer per DFÜ avisiert wurde. Erfassungsbeleg, wenn die Transportdaten nicht übermittelt werden konnten.


  • Direktladung: Gütermenge eines Direkttransports.


  • Direktlieferung = Direkttransport


  • Direkttransport: Direkter Transport von einem oder mehreren Verlader zum Empfänger ohne Umschlag der Güter beim Spediteur.


  • Einwegverpackung: Verpackung die zum einmaligen Gebrauch bei Transporten eingesetzt wird.


  • Empfänger: Person oder Firma, die im Speditionsauftrag oder im Transportdokument genannt ist, an welche die Güter auszuliefern sind.


  • Empfangsspediteur: Übernimmt die Sammelladung von einem Versandspediteur und stellt die Einzelsendungen den Empfänger zu.




 

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