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Lexikon - Logistik    Buchstabe F - L


  • Fracht: Preis für eine Beförderung von Gütern.


  • Frachtbrief: Dokument über den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen Absender und Frachtführer. Der Frachtbrief ist Begleitpapier eines Transports und Beweisurkunde für die Beförderung und für die Klageberechtigung.


  • Frachtführer: Führt den Transport von Gütern zu Land, zu Wasser und zu Luft aus.


  • Frachtträger: Transporteinheit


  • Frachtvertrag: Gegenstand des Frachtvertrages sind die Übernahme, der Transport und die Auslieferung der zu befördernden Gütern an den Empfänger gegen Zahlung des Beförderungspreises.


  • Fuhrunternehmer: Frachtführer


  • Gebietsspediteur: Führt für seinen Auftraggeber alle Güterversendungen von Zulieferern aus bzw. in einem definierten Gebiet durch.


  • Gebinde: Art der Ladeeinheit-Sicherung. Packstücke werden z.B. auf einer Palette mit Bänderungen versehen.


  • Gut, Güter: Sachen die versendet oder befördert werden.


  • Hauptlauf: Transport von Sammelladungen vom Versandspediteur zum Empfangsspediteur bzw. vom Gebietsspediteur zu einem in der Nähe des Herstellers lokalisierten Logistikdienstleisters.


  • Hauptspediteur: Übernimmt den Transportauftrag von seinem Auftraggeber und trifft alle für die gesamte Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.


  • Hilfspackmittel: Mehrwegzusatzverpackung mit spezifischer Bezeichnung (z.B. Inlets, KLT-Abdeckung).


  • Innere Verpackung: Packmittel mit direktem Teile-Kontakt.


  • Kombinierter Verkehr: Transporte bei denen komplette Transporteinheiten (z.B. Wechselbrücke, Container) auf mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsmitteln befördert werden.


  • Komplettladung: Gütermenge eines Direkttransports, die das Transportmittel komplett auslastet.


  • Konsolidierungszentrum: Logistikzentrum in dem die Güter per Direkt- oder Sammellieferungen angeliefert und durch den Logistikdienstleister vereinnahmt werden. Nach einer Lagerung/Pufferung, ggf. eines Umpackens, sowie der Warenausgangsabwicklung werden die Güter zu einem Dekonsolidierungszentrum oder direkt zum Hersteller (OEM) versendet.


  • Ladeeinheit: Eine vom Versender gebildete Handhabungseinheit (Karton, Kiste, GLT, KLT, Mischpalette usw.) die während des Transports nicht aufgelöst wird.


  • Ladehilfsmittel: Hilfsmittel zur Ladungssicherung, wie z.B. Bretter, Balken, Ketten.


  • Ladeliste: Verzeichnis/Liste über die auf einem Transportmittel verladenen Sendungen.


  • Lademittel: Mittel die das Handling von Packmitteln vereinfachen (Paletten, GLT , Wechselbrücken, Container).


  • Ladung: Gütermenge, die für einen Transport zusammengestellt wird (Komplett- oder Sammelladung).


  • Ladungsträger: Mittel um Güter zu einer Ladeeinheit zusammenzufassen (Palette, Behälter).


  • Lagerstelle: Ort an dem die Güter beim Empfänger nach dem Wareneingang gelagert werden.


  • Lieferbelege: Sammelbegriff für alle Schriftstücke, die für die Abwicklung einer Lieferung erforderlich sind.


  • Liefereinheit: physische Einheit die für einen Transport gebildet wird und während des Transportprozesses nicht aufgelöst wird.


  • Lieferschein: Vom Lieferanten erstelltes Dokument über den Inhalt einer Lieferung: Beschreibung der Lieferpositionen mittels Schlüsselbegriffen mit Artikeldaten und Daten der Verpackung (einschließlich Zusatzpackmittel).


  • Lieferung: Sendung oder Teil einer Sendung, gebildet durch einen oder mehrere Artikel aufgrund von Bestellungen des Empfängers (ist identisch mit Inhalt des Lieferscheins).


  • Luftfrachtbrief: Vertragsdokument für Luftfrachtbeförderungen, siehe auch Frachtbrief.




 

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