Lexikon - Logistik Buchstabe F - L
- Fracht: Preis für eine Beförderung von Gütern.
- Frachtbrief: Dokument über den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen Absender und Frachtführer. Der Frachtbrief ist Begleitpapier eines Transports und Beweisurkunde für die Beförderung und für die Klageberechtigung.
- Frachtführer: Führt den Transport von Gütern zu Land, zu Wasser und zu Luft aus.
- Frachtträger: Transporteinheit
- Frachtvertrag: Gegenstand des Frachtvertrages sind die Übernahme, der Transport und die Auslieferung der zu befördernden Gütern an den Empfänger gegen Zahlung des Beförderungspreises.
- Fuhrunternehmer: Frachtführer
- Gebietsspediteur: Führt für seinen Auftraggeber alle Güterversendungen von Zulieferern aus bzw. in einem definierten Gebiet durch.
- Gebinde: Art der Ladeeinheit-Sicherung. Packstücke werden z.B. auf einer Palette mit Bänderungen versehen.
- Gut, Güter: Sachen die versendet oder befördert werden.
- Hauptlauf: Transport von Sammelladungen vom Versandspediteur zum Empfangsspediteur bzw. vom Gebietsspediteur zu einem in der Nähe des Herstellers lokalisierten Logistikdienstleisters.
- Hauptspediteur: Übernimmt den Transportauftrag von seinem Auftraggeber und trifft alle für die gesamte Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.
- Hilfspackmittel: Mehrwegzusatzverpackung mit spezifischer Bezeichnung (z.B. Inlets, KLT-Abdeckung).
- Innere Verpackung: Packmittel mit direktem Teile-Kontakt.
- Kombinierter Verkehr: Transporte bei denen komplette Transporteinheiten (z.B. Wechselbrücke, Container) auf mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsmitteln befördert werden.
- Komplettladung: Gütermenge eines Direkttransports, die das Transportmittel komplett auslastet.
- Konsolidierungszentrum: Logistikzentrum in dem die Güter per Direkt- oder Sammellieferungen angeliefert und durch den Logistikdienstleister vereinnahmt werden. Nach einer Lagerung/Pufferung, ggf. eines Umpackens, sowie der Warenausgangsabwicklung werden die Güter zu einem Dekonsolidierungszentrum oder direkt zum Hersteller (OEM) versendet.
- Ladeeinheit: Eine vom Versender gebildete Handhabungseinheit (Karton, Kiste, GLT, KLT, Mischpalette usw.) die während des Transports nicht aufgelöst wird.
- Ladehilfsmittel: Hilfsmittel zur Ladungssicherung, wie z.B. Bretter, Balken, Ketten.
- Ladeliste: Verzeichnis/Liste über die auf einem Transportmittel verladenen Sendungen.
- Lademittel: Mittel die das Handling von Packmitteln vereinfachen (Paletten, GLT , Wechselbrücken, Container).
- Ladung: Gütermenge, die für einen Transport zusammengestellt wird (Komplett- oder Sammelladung).
- Ladungsträger: Mittel um Güter zu einer Ladeeinheit zusammenzufassen (Palette, Behälter).
- Lagerstelle: Ort an dem die Güter beim Empfänger nach dem Wareneingang gelagert werden.
- Lieferbelege: Sammelbegriff für alle Schriftstücke, die für die Abwicklung einer Lieferung erforderlich sind.
- Liefereinheit: physische Einheit die für einen Transport gebildet wird und während des Transportprozesses nicht aufgelöst wird.
- Lieferschein: Vom Lieferanten erstelltes Dokument über den Inhalt einer Lieferung: Beschreibung der Lieferpositionen mittels Schlüsselbegriffen mit Artikeldaten und Daten der Verpackung (einschließlich Zusatzpackmittel).
- Lieferung: Sendung oder Teil einer Sendung, gebildet durch einen oder mehrere Artikel aufgrund von Bestellungen des Empfängers (ist identisch mit Inhalt des Lieferscheins).
- Luftfrachtbrief: Vertragsdokument für Luftfrachtbeförderungen, siehe auch Frachtbrief.
Die Begriffe sind in vier Blöcke gemäß Ihrer Anfangsbuchstaben aufgelistet.
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